Aktuelles UFI-Codierung für Beton

 

Gem. Artikel 45 der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labeling, Packaging – Einstufung UFI-Codierung für Beton , Kennzeichnung, Verpackung) gelten ab dem 01.01.2021 sogenannte UFI Codes (Unique Formula Identifier).

Diese regeln den Umgang von gefährlichen Stoffen und Gemischen vor dem Hintergrund, einheitliche Mitteilungsvorschriften für diese Produkte in Europa zu schaffen. Die 16-stelligen, alphanumerischen UFI-Codes dienen einer besseren und einheitlicheren Vorgehensweise bei ärztlichen Notfällen mit diesen Produkten.

Für (Transport-) Beton sind UFI Codierungen notwendig, weil der darin enthaltene Zement die Bestimmungen und Anforderungen an die CLP Verordnung erfüllt. Ab dem 01.01.2021 sind UFI Codierungen auf dem Sicherheitsdatenblatt und dem Lieferschein zwingend zu vermerken.

Wir unterstützen sie bei der normgerechten Umsetzung der notwendigen UFI Kennzeichnung in ihrem Beton- und Fertigteilwerk und übernehmen für sie die vollständigen, notwendigen europäisch geforderten Formalitäten.