"Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)"
Gemäß den geltenden Regelwerken ist also für jedes Bauprodukt eine "Leistungserklärung" zu erstellen. Dies hat uns veranlasst dies auch zu machen, sehen Sie unsere unter nachfolgendem Link.
Wir freuen uns, dass auf allen Medien, auf denen unsere Leistungserklärung abrufbar ist, bereits nach so kurzer Zeit über 600 Nutzer verzeichnet werden können.