Aktuelles 28 Tage Prüfalter bei Beton

 

Seit Anfang April 2010, dürfen Betone, welche einen Druckfestigkeitsnachweis später als 28 Tage haben, grundsätzlich nur nach vorheriger Freigabe eingebaut werden und sind grundsätzlich der Überwachungsklasse 2 nach DIN 1045-3 zuzuordnen.

Von diesem Grundsatz darf nur unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden.

Sollten Sie auf einem Lieferschein oder Sortenverzeichnis den Hinweis 56 Tage oder höher sehen, rufen Sie umgehend an, um Folgeprobleme auszuschließen. Bei erforderlichen Abweichungen müssen Sie erstmal davon ausgehen, dass Anträge zum Einbau von Beton mit einem von 28 Tagen abweichenden Prüfalter, immer vor der Betonage gestellt werden müssen.

Sonderfälle besprechen wir gerne mit Ihnen, sobald uns die Informationen zum Einzelfall vorliegen.